Ab dem 1. Juli 2015 gilt eine neue Gebührenordnung bei uns. Die wichtigste Änderung betrifft die Vergesslicheren - die Gebühr für die 2. Mahnung erhöht sich von EUR 3 auf EUR 5. Damit wird sie an die Gebühren in niedersächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken angeglichen.
Um Mahngebühren zu vermeiden, prüfen Sie bitte regelmäßig die Rückgabefristen der von Ihnen entliehenen Titel.
Über Ihr Nutzerkonto auf unserer Webseite können Sie jederzeit online die entliehenen Medien verlängern. Sofern diese nicht vorgemerkt sind, ist bis zu fünf Mal eine Verlängerung möglich.
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