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JAN
2021

 

Stand: 14.06.2021: Für alle Besucher*innen der SuUB besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske- auch an den Arbeitsplätzen. Dazu gehören OP–Masken (Typ I, II und IIR) sowie FFP2- oder FFP3-Masken ohne Ventil. Plastikvisiere, textiler Mund-Nasenschutz sowie andere Behelfsmasken sind nicht zugelassen.

Personen, die durch ein qualifiziertes Attest von der Maskenpflicht befreit sind schicken uns dieses bitte als Scan per E-Mail (suub@suub.uni-bremen.de) oder in Kopie auf dem Postweg zu. Wir prüfen das Attest und Sie erhalten von uns eine Mitteilung über die Befreiung von der Maskenpflicht, die Sie beim Betreten der Bibliothek dem Wachpersonal vorlegen. Bitte beachten Sie, dass wir Personen, die einer Risikogruppe angehören empfehlen, die Bibiothek nicht aufzusuchen. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir finden individuelle Lösungen für Ihre Bedarfe.

Medical face masks

All visitors are required to wear a medical mask - this obligation also extends to the workstations. This includes surgical masks (type I, II and IIR) as well as FFP2 or FFP3 masks without a valve. Plastic visors, textile mouth/nose protection and other makeshift masks are not permitted.

We ask visitors who are exempt from wearing the mask obligation for medical reasons to send us a qualified medical certificate either as a scan via e-mail (suub@suub.uni-bremen.de) or as a paper copy by mail. We will examine the certificate and send you a notice of exemption from the mask requirement, which you need to present to the security staff upon entering the library. Please note that we recommend not visiting the libary if you are at medical risk. Please contact us so that we can assist you in obtaining the literature you need.

 

Kommentare

Christian sagt:
28. Januar 2021 um 15:01 Uhr
Guten Tag,

größtenteils ist die Maskennutzung durch die Mitarbeitenden vorbildlich. Dennoch gibt es einige Mitarbeiter - und das sind tatsächlich immer wieder dieselben Personen - die das etwas freizügig auslegen. Heute Nachmittag zum Beispiel - gegen 15:30 Uhr - konnte ich an der Leihstelle einen Mitarbeiter sehen, der seine schöne Maske unter der Nase trug und offensichtlich Mühe hatte, sie vor einem weiteren Abrutschen zu bewahren. So bringt das aber nichts, weil sich ja bekanntermaßen das Virus über die Nase verbreitet. Vielleicht weisen Sie noch etwas eindringlicher darauf hin.

Auch die Mitarbeitenden des Wachdienstes am Eingang sind sehr großzügig in der eigenen Anwendung der Masken. Manche machen es einfach gar nicht.

Ich weiß, dass es in der Bremer Coronaverordnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, aber es ist dennoch eine Frage des Vorbildes. Und die Universitätsleitung besteht ja auch darauf, dass die entsprechende Dienstanweisung für alle gilt.

Vielen Dank!

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Antwort:
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Leider weigern sich immer noch einige Besucher*innen der Verpflichtung zum Tragen einer Maske nachzukommen. Den Mitarbeiter*innen der Bibliothek wie auch dem Wachdienst ist diese Verpflichtung bekannt. Ich nehme Ihren Kommentar zum Anlasse alle Beteiligten erneut auf die Verpflichtung hinzuweisen, die am 01.02. das Tragen medizinischer Masken in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Bibliothek zwingend vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem/Benutzungsdezernentin

Die Verpflichtung ist übrigens mittlerweile im Gesetzesblatt der Freien Hansestadt Bremen (vom 22.01.2021) definiert:
(1) Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht:
1. bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs...
2. bei dem Besuch einer Verkaufsstätte in geschlossenen Räumen und auf deren Außenbereich wie etwa Parkplätzen, in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind ...
3. in Arbeits- und Betriebsstätten und innerhalb von Gebäuden von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und Behörden beim Betreten von Verkehrsflächen, wie etwa Eingangsbereich, Treppenhäuser, Flure und Aufzüge sowie beim Aufenthalt im Sanitärbereich und in Warteräumen.
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