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OKT
2020

Seit der Bekanntgabe des Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie am 28.10. erreichen uns zahlreiche Anfragen zur Öffnung unserer Bibliotheksstandorte.

Die SuUB geht derzeit davon aus, dass alle Bibliotheksstandorte im bisherigen eingeschränkten Rahmen auch im November öffnen dürfen. In unseren Räumlichkeiten halten sich die Besucher*innen entweder nur vorübergehend zu Ausleih- und Kopier-/Scanzwecken auf oder sie nutzen einen der von uns bereitgestellten Einzelarbeitsplätze. Das Einzelarbeitsplatzangebot haben wir deutlich reduziert, um die Sicherheitsabstände einzuhalten. Darüber hinaus beachten wir an allen Standorten gemeinsam mit der Universität und den Hochschulen die jeweilige Lüftungssituation genau, um das Risiko einer Infektion über Aerosole so gering wie möglich zu halten. 

In der Bibliothek gilt ausnahmslos eine Maskenpflicht. Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, weil Sie keine Maske tragen können oder einer Risikogruppe angehören, kontaktieren Sie uns bitte per Mail über suub@suub.uni.bremen.de oder telefonisch (0421 218 59500). Wir finden individuelle Lösungen, um Ihnen die benötigte Literatur zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten Sie noch einmal eindringlich, unsere Regeln zu beachten:

  • Maskenpflicht (Plastikvisiere werden nicht akzeptiert!)
  • Abstand halten
  • Hände waschen

 

Ab Montag, den 02.11. gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes auch an den gebuchten Arbeitsplätzen.

Leider gibt es trotz der rapide steigenden Infektionszahlen immer noch vereinzelt Besucher*innen, die sich nicht um unsere Regeln kümmern.

Wir erwarten, dass Sie auf die Gesundheit der anderen Besucher*innen und der Bibliotheksmitarbeiter*innen Rücksicht nehmen und werden Personen, die sich nicht an die Regeln halten sofort des Hauses verweisen.

Kommentare

Angela sagt:
29. Oktober 2020 um 11:10 Uhr
Vielen Dank für eure aktuellen Informationen und eure Arbeit !
Herzliche Grüße
Christian Daniel sagt:
02. November 2020 um 13:11 Uhr
Hallo, folgen Sie damit (Arbeitsplaetze, etc, Mund-Nase-Schutz-Maske) nur den behoerdlichen Anweisungen oder eigenen, gemessenen, berechneten, Nachpruefungen?
CO2 ist ein guter Indikator fuer die Lufterneuerung und die moegliche Rueckatmung, auch fremder potentiell virenbeladener Ausatmungen . Mit der Universitaet haben Sie das gesammelte wissenschaftliche Fachwissen im Ruecken - war es vorher verkehrt ? nicht ausreichend ?

Gruesse, Christian Daniel

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Antwort der SuUB:

Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Unicampus innnerhalb und außerhalb der Gebäude. Sie gilt übrigens auch für die Bibliotheksmitarbeiter*innen, die zu mehreren in einem Büro sitzen. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionszahlen möchten wir alles tun, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen gilt übrigens auch in vielen anderen deutschen Universitätsbibliotheken - trotz ausreichenden Sicherheitsabständen zwischen den Tischen.

Claudia Bodem/ Benutzungsdezernentin
Katharina sagt:
02. November 2020 um 14:11 Uhr
Wollen wir in Deutschland die Bibliotheken schließen und die Wissenschaft einstellen und unsere Zukunft verspielen? Bis China uns völlig überholt hat? Meine Sorge wird täglich größer.
Ebru sagt:
05. November 2020 um 08:11 Uhr
Wenn man durchgehend eine Maske tragen muss, bedeutet das dann auch, dass man am Arbeitsplatz kein Wasser mehr trinken darf?

Antwort:
Sie dürfen die Maske zum Trinken kurz abnehmen.

Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
E.L. sagt:
11. Dezember 2020 um 19:12 Uhr
Hallo, bleibt die Bib denn jetzt ab den 14.12. weiterhin geöffnet?

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Antwort: Wir haben bisher keine Informationen zu einer eventuellen Schließung ab Mittwoch. In den offiziellen Bekanntmachungen wurden Bibliotheken nicht erwähnt. Wir empfehlen aber dringend, die Bibliothek nur in wirklich zwingenden Fällen aufzusuchen. Nur durch weitgehende Kontaktvermeidung können wir das Infektionsrisiko gering halten.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
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